In einer kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung hat sich die Göttinger Landtagsabgeordnete Carina Hermann mit den Fraktionskolleginnen Cindy Lutz und Martina Machulla an die Niedersächsische Landesregierung gewandt und mit dieser nach den Plänen der Landesregierung bezüglich eines Promotionsrechts an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) gefragt.
„Die HAW sind ein wichtiger Teil unserer niedersächsischen Hochschullandschaft, an diesen wird angewandte Forschung und Lehre auf Exzellenzniveau betrieben. Trotz der außerordentlichen Qualität sind HAW und Hochschulen in vielen akademischen Fragen nicht gleichgestellt “, so Carina Hermann über die Bedeutung der Institutionen.
Folgende Fragen wurden an die Landesregierung gestellt:
Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung gegebenenfalls hinsichtlich des Ausbaus der Promotion bzw. des Promotionsrechts sowie der Promotionsbetreuung an Hochschulen für angewandte Wissenschaften?
Welchen Zeitplan verfolgt die Landesregierung gegebenenfalls für dieses Vorhaben?
Wie stellt sich die Landesregierung gegebenenfalls die Kooperation zwischen den Univer-sitäten und den Hochschulen für angewandte Wissenschaften bei der Betreuung von Promovierenden konkret vor?
Wie soll sich das o.g. Promotionskolleg gegebenenfalls zusammensetzen?
Welche Überlegungen gibt es gegebenenfalls, einen Promotionsverband, wie etwa in Baden-Württemberg zu etablieren, der das Promotionsrecht erhält?
Was kennzeichnet aus Sicht der Landesregierung einen sog. „forschungsstarken Bereich“ an Hochschulen für angewandte Wissenschaften?
Welche Voraussetzungen müssen aus Sicht der Landesregierung die „forschungsstarken Bereiche“ der Hochschulen für angewandte Wissenschaften erfüllen, um das Promotions-recht ausüben zu können?
Aus welchen Gründen plant die Landesregierung das Promotionsrecht lediglich an den „for-schungsstarken Bereichen“ zu ermöglichen, anstelle eines grundsätzlichen Promotions-rechts an Hochschulen für angewandte Wissenschaften?
Plant die die Landesregierung den Hochschulen für angewandte Wissenschaften das Pro-motionsrecht – wie in anderen Bundesländern – zunächst befristet zu gewähren? Wenn ja, für welchen Zeitraum?
In welcher Form, durch wen und wann soll gegebenenfalls eine Evaluierung der Verleihung des Promotionsrechts erfolgen?