Diebstahl von E-Bikes in Göttingen und der Einsatz von Tracking-Tools

Hermann stellt Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung.

Göttingen. Im Zuge der Berichterstattung über die Ortung von entwendeten E-Bikes mittels Tracking-Tools (im konkreten Fall mit einem AirTag der Firma Apple) hat die Göttinger CDU-Landtagsabgeordnete Carina Hermann gemeinsam mit ihrem Fraktionskollegen André Bock eine Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung an die Landesregierung gestellt. In dieser möchten Hermann und Bock von der Landesregierung wissen, wie die Polizei in diesem konkreten Fall agiert hat und ob die Täter ermittelt werden konnten.

„Den Ermittlungsbehörden war der genaue Standort der gestohlenen Fahrräder bekannt und dennoch musste die Eigentümerin ein erhebliches Maß an Eigeninitiative zeigen, um ihr Fahrrad wiederzuerlangen. Der Fall hat zwei Dinge gezeigt: Tracking-Tools sind wirksame Mittel zur Aufklärung von gewissen Straftaten und deutsche Behörden haben immer noch keine angemessene Umgangsform mit diesen Technologien gefunden“, so das Fazit Hermanns.

 


Die Anfrage im Wortlaut:

Ist Eigentumsschutz durch GPS-Tracker nutzlos?

Anfrage der Abgeordneten André Bock und Carina Hermann (CDU) an die Landesregierung.

Das Göttinger Tageblatt berichtet in seiner Ausgabe am 17.11.2023 über den Diebstahl von Pedelecs. DieEigentümer hatten die Fahrräder mit einem GPS-Sender ausgestattet und konnten daher genau nachverfolgen, wodie Täter die gestohlenen Fahrräder bis zu ihrem Transport nach Rumänien aufbewahrten. Obwohl die Eigentümersofort die Polizei einschalteten, hätten die Beamten nicht helfen können, da sich die Fahrräder in einem Wohnhausmit mehreren Mietparteien befunden hätten und somit ein Durchsuchungsbeschluss für eine konkrete Wohnung nichtzu erhalten gewesen sei. Die Eigentümer hätten zunächst auf eigene Faust die konkrete Wohnung mit dem GPS-Tracker ermitteln müssen, so das Fazit der Berichterstattung.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Ist es zutreffend, dass die Polizei im konkreten Fall die Eigentümer der gestohlenen Fahrräder nach derAnzeige darauf verwiesen hat, auf eigene Initiative die genaue Wohnung und damit den genauen Aufenthaltsort der Fahrräder zu ermitteln?
  2. Was hat die Polizei konkret unternommen, um nach der Anzeige der Eigentümer die gestohlenen Fahrräder vordem Transport nach Rumänien sicherzustellen und damit die Straftat aufzuklären?
  3. Trifft die Berichterstattung zu, wonach der Diebstahl nicht aufgeklärt wurde und die Täter nicht festgenommen werdenkonnten, obwohl der genaue Standort der beiden gestohlenen Fahrräder bis zum Abtransport nach Rumänien vier Tage lang zu jeder Zeit für die Polizei ermittelbar gewesen wäre? Bitte Antwort mit Begründung.