Pressemitteilung: Wie wird das Land die Aidshilfen in Niedersachsen angemessen unterstützen?

Hermann stellt Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an Landesregie-rung.

Göttingen.

Mit einer kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung wendet sich die Göttinger Landtagsabgeordnete Carina Hermann an die niedersächsische Landesregierung und bittet um Auskunft, inwiefern die Regierung plant, die Aidshilfen in Niedersachsen zu unterstützen.

„Die Aidshilfen leisten mit ihrer Arbeit einen großen Beitrag für unsere Gesellschaft! Nicht nur für Menschen, die die Angebote der Aidshilfen in Anspruch nehmen, sondern auch für unser Gesundheitssystem sind sie eine wichtige Partnerin!“, so Carina Hermann.

Grund für die jetzige Anfrage sei laut Hermann eine Reihe von Mittelkürzungen von sowohl Seiten des Landes als auch des Bundes. Dazu die Abgeordnete: „Für die Jahre 2022 und 2023 hat das Land jeweils die Personal- und Sachkosten übernommen, was einem Betrag von 318.000 Euro pro Jahr entspricht. Diese Mittel sollen für 2024 nun wegfallen.“ Doch bei diesem Fehlbetrag bleibe es nicht, so Hermann. Hinzu komme eine Reduktion der Migrationsmittel von Seiten des Bundes, was zu einem weiteren Fehlbetrag von 113.000 Euro führe.

„Hier ergibt sich kumuliert bereits ein Fehlbetrag von 431.000 Euro pro Jahr, doch das ist noch nicht alles. Durch die zu erwartenden Tarifsteigerungen ergibt sich ein Mehrbedarf bei den Personalkosten von 275.000 Euro. Wir sprechen hier also von einer Lücke in Höhe von 706.000 Euro. Das Land muss hier dringend handeln!“

Hermann hoffe nun, dass die Landesregierung die Problematik erkennt und in den nächsten Wochen eine adäquate Lösung präsentiere. „Rot-Grün muss hier dringend handeln und darf nicht den Rotstift ansetzen“, so Hermann abschließend.

 


Folgende Anfrage wurde an die Landesregierung übersandt:

Finanzierung der Aidshilfen in Niedersachsen – Unterstützung von Seiten des Landes

Anfrage der Abgeordneten Carina Hermann (CDU) an die Landesregierung

Führten die niedersächsischen Aidshilfen 2019 noch knapp unter 1.000 Testungen auf HIV und weitere sexuell übertragbare Infektionen (STI (sexually transmitted infections)) durch, waren es 2022 bereits knapp über 6.000, was einer Zunahme von über 600 Prozent entspricht. Über die reaktiven Tests erhalten Menschen mit HIV den medizinisch notwendigen Zugang ins Gesundheitssystem.  Eine früh erkannte und behandelte HIV-Infektion minimiert das Risiko weiterer HIV-Übertragungen innerhalb von Monaten auf null Prozent. Denn unter medikamentöser Therapie ist HIV nicht übertragbar. Eine rechtzeitige und lebenslange HIV-Behandlung verhindert zudem das Krankheitsstadium Aids zuverlässig.

Je früher eine die Behandlung einer mit HIV infizierten Person beginnt, desto schneller ist die Nichtübertragbarkeit des Virus sowie die gesundheitliche Stabilisierung der betreffenden Person gesichert, was zudem auch das Gesundheitssystem entlastet. Im Durchschnitt kostet die Behandlung eines HIV-infizierten Menschen die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 19.103 Euro pro Jahr.  Die Vereinten Nationen (UN) sowie die Länder der WHO-Euroregion haben im Rahmen einer Selbstverpflichtung die 95-95-95-0-Ziele ausgerufen. Diese Zielsetzung bedeutet, dass bis 2030 95 Prozent aller Menschen mit HIV in Kenntnis über ihre Infektion sind, dass von diesen 95 Prozent in Behandlung sind und wiederum von diesen 95 Prozent unter der Nachweisgrenze sind, was eine Übertragung des Virus ausschließt. Ziel der 95-95-95-0-Ziele ist zudem, dass 0 Prozent der Menschen mit HIV Diskriminierung erfahren.

Darüber hinaus wollen die regierungstragenden Parteien laut Koalitionsvertrag die Arbeit des Landesverbands Sexuelle Gesundheit Niedersachsen auch „weiterhin [unterstützen] und finanziell [absichern].“

Für die notwendige Ausweitung der Testinfrastruktur wurden für die Jahre 2022 und 2023 von Seiten des Landes Niedersachsen jeweils die Personal- sowie weitere Sachkosten erstattet, was einem Betrag von jeweils 318.000 Euro pro Jahr entspricht. Diese Kostenerstattungen sind nach Angaben des Landesverbands Sexuelle Gesundheit Niedersachsen für 2024 nicht mehr vorgesehen. Hier ergibt sich für das Haushaltsjahr 2024 ein Fehlbetrag von 318.000 Euro im Vergleich zum Haushaltsjahr 2023.

Durch die Reduktion der Migrationsmittel von Seiten des Bundes ab dem Haushaltsjahr 2023 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2024 durch diesen Posten ein Fehlbetrag von 113.000 Euro im Vergleich zum Haushaltsjahr 2022.

Nach Angaben des Landesverbands Sexuelle Gesundheit Niedersachsen führen die zu erwartenden Tarifsteigerungen bei vollumfänglicher Anwendung des TV-L bei den derzeit angestellten 28 Vollzeitäquivalenten hinsichtlich der Personalkosten zu einem Mehrbedarf von circa 275.000 Euro.

Kumuliert ergibt sich für die niedersächsischen Aidshilfen, vertreten durch den Landesverband Sexuelle Gesundheit Niedersachsen, nach Auskunft des Landesverbandes ein jährlicher Fehlbetrag von 706.000 Euro ab dem Haushaltsjahr 2024 im Vergleich zum Haushaltsjahr 2022.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie plant die Landesregierung den jährlichen Fehlbetrag in Höhe von 318.000 Euro, der durch die nicht mehr erfolgende Kostenerstattung für Personal- und Sachkosten im Bereich der Testangebote durch das Land entsteht, auszugleichen?

2. Plant die Landesregierung die Reduktion der Migrationsmittel (ggf. auch nur anteilig) auszugleichen?

3. Wie plant die Landesregierung die Aidshilfen in Niedersachsen hinsichtlich der Tarifsteigerungen bei gleichbleibenden Aufgabenumfang zu unterstützen?